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§ 8 Sonstige Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder des Vereins sind berechtigt, an den für sie vorgesehenen Veranstaltungen teilzunehmen und sonstige Vereinseinrichtungen zu benutzen.
2. Die Mitglieder sind zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung berechtigt. Stimmberechtigt ist jedes Mitglied, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Vom Stimmrecht ausgenommen sind Mitglieder unter 16 Jahren. Die Übertragung des Stimmrechts ist nur mit schriftlicher Vollmacht zulässig.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins gefährdet werden könnte. Der Anschriftenwechsel ist sofort dem Vorstand mitzuteilen.
§ 9 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
· Mitgliederversammlung (§10)
· Vorstand (§11)
· Vereinsausschuss (§12)
· Kassenprüfer (§13)
· Abteilungen (§14)
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